Neues aus dem Fernsehrat (108)„Reformstaatsvertrag“ mit Retro-Konzept der „Presseähnlichkeit“

Im Vorschlag der Länder für einen Staatsvertrag zur Reform öffentlich-rechtlicher Medienangebote finden sich viele gute Punkte wie mehr Publikumsinteraktion oder eine gemeinsame Plattforminfrastruktur auf Basis offener Standards. Allerdings bleibt die Finanzierungsfrage ungelöst und das Zombie-Konzept „Presseähnlichkeit“ wird nicht entsorgt, sondern sogar noch gestärkt.

Abbildung der Rundfunkkommission der Länder über Körbe für Spartenprogramme
Die Länder wollen Spartenprogramme streichen und haben sie dafür in „Körbe“ gruppiert. – Alle Rechte vorbehalten Rundfunkkommission der Länder

Die Serie „Neues aus dem Fernsehrat“ beleuchtet seit dem Jahr 2016 die digitale Transformation öffentlich-rechtlicher Medien. Hier entlang zu allen Beiträgen der Reihe.

Über den rechtlichen Rahmen für öffentlich-rechtliche Medien in Deutschland entscheidet nicht der Bundestag, sondern es entscheiden die Ministerpräsident:innen in der Rundfunkkommission der Länder. Änderungen an Auftrag, Struktur und Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandfunk erfordern Einstimmigkeit aller 16 Länder in Form von innerdeutschen Rundfunk- und Medienstaatsverträgen – zumindest, solange nicht AfD-geführte Länder die Staatsverträge und damit den medienpolitischen Grundkonsens in Deutschland aufkündigen.

Die Länder und nicht den Bund als Rundfunkgesetzgeber vorzusehen sowie die damit verbundene erforderliche Einstimmigkeit über 16 Länder hinweg, ist eine doppelte Lektion aus der deutschen Geschichte. Einerseits zwingt so eine Struktur zu Kompromissen über weltanschauliche und parteipolitische Lager hinweg, soll so gesellschaftlicher Polarisierung und Spaltung entgegenwirken. Andererseits ist dadurch die Gefahr eines propagandistischen Missbrauchs öffentlich finanzierter Medien durch die Bundesregierung gering. Der Rundfunkföderalismus dient auch der Staatsferne öffentlich-rechtlicher Medien.

Wenn die Rundfunkkommission der Länder jetzt den Entwurf für einen „Reformstaatsvertrag“ vorlegt und bis 11. Oktober um Stellungnahmen bittet, dann handelt es sich eigentlich um Änderungen an vier Staatsverträgen: dem Medien-, dem ARD-, dem ZDF- und dem Deutschlandradio-Staatsvertrag.

Positive Punkte im Entwurf für den Reformstaatsvertrag

Wie bei vergangenen Staatsvertragsänderungen auch finden sich eine Reihe von begrüßenswerten Anpassungen und Modernisierungen im Entwurf für den Reformstaatsvertrag. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Die im Auftrag vorgeschriebene „zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern […] sowie verstetigte Möglichkeiten der Partizipation“ wird zur längst überfälligen Öffnung von Mediatheken für Publikumsinteraktion wie Kommentare oder ähnlichem führen.
  • Die von ARD und ZDF bereits angekündigte Zusammenlegung der Mediathek-Entwicklung auf Basis von Open-Source-Software („Streaming OS“) wird als „gemeinsames technisches Plattformsystem“ staatsvertraglich vorgeschrieben, das ganz explizit „möglichst offene technische Standards“ nutzen und von einer gemeinsamen Tochtergesellschaft entwickelt werden soll. Hinzu kommt die gesetzliche Aufforderung, Vernetzung und Kooperation mit anderen öffentlich-rechtlichen Medien in Europa in diesem Bereich zu forcieren.
  • In den Staatsverträgen wird stärker zwischen Portalen (Mediatheken, Webseiten, Apps) und Plattforminfrastruktur (beispielsweise Software) unterschieden. Warum das wichtig ist, war in Folge 97 dieser Reihe Thema.
  • In diesem Zusammenhang wird eine „einheitliche Auffindbarkeit“ über verschiedene Portale hinweg vorgeschrieben. Das soll „eine weitere Vernetzung der Portale […] ermöglichen, ohne ein zentrales Portal vorzuschreiben“ und entspricht damit einem dezentral-vernetzten Ökosystem-Ansatz.
  • Galt bis 2019 noch ein weitreichendes Verlinkungsverbot für öffentlich-rechtliche Angebote, wird mit dem vorliegenden Entwurf endgültig und richtigerweise Verlinkung eingefordert – und zwar nicht nur zwischen ARD, ZDF und DLF auf der „erste[n] Auswahlebene der eigenen Portale“. Die Angebote sollen künftig „auch auf Inhalte verlinken, die Einrichtungen der Wissenschaft, Kultur sowie der Bildung anbieten und die aus journalistisch-redaktionellen Gründen für die Telemedienangebote geeignet sind“. Kuratierung externer Inhalte für eigene Portale wird damit erstmals Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags.
  • Der Entwurf sieht eine allgemeine Aufforderung zur Zusammenarbeit von ARD, ZDF und DLF bei administrativen und technologischen Aufgaben vor, solange es nicht der Auftragserfüllung, dem publizistischen Wettbewerb oder der Wirtschaftlichkeit entgegensteht.
  • Die an mehreren Stellen eingeforderte, stärkere Kooperation zwischen den Anstalten wird auch verstärkten (Nutzungs-)Datenaustausch notwendig machen, für den ebenfalls gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird ein unabhängiger „Gemeinsamer Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz“ mit einer Amtszeit von acht Jahren eingeführt.
  • Für den KI-Einsatz sollen in einem gemeinsamen Kodex Grundsätze für die Entwicklung und den Einsatz entsprechender Systeme festgelegt werden.
  • Online-Spiele bleiben prinzipiell verboten, aber es gibt eine Ausnahme für solche, die in konkret adressierten Zielgruppen die Auftragserfüllung unterstützen und einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen.

Hinzu kommen einige Änderungen der Gremienstrukturen (vor allem in der ARD), die Betonung der „kollegialen Leitung“ von Anstalten durch ein „Direktorium“ aus Intendant, Programmdirektion, Chefredaktion, Verwaltungsdirektion und Justiziariat sowie die Einrichtung eines neuen, weisungsfreien „Medienrates“.

Der Medienrat soll regelmäßig die Auftragserfüllung der öffentlich-rechtlichen Medien „in ihrer Gesamtheit“ evaluieren. Dessen sechs Mitglieder („Sachverständige“)  werden von der Gremienvertreterkonferenz der ARD (2), dem Fernsehrat des ZDF, dem Hörfunkrat des Deutschlandradios sowie durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder berufen (2).

Während manche durch so einen Medienrat eine Beschneidung von Kompetenzen bestehender Rundfunk- und Fernsehräte befürchten, kann ich der Idee durchaus etwas abgewinnen, zumindest ein Aufsichtsorgan einzurichten, das über alle Anstaltsgrenzen hinweg das Gesamtsystem im Blick hat.

Drei Probleme im Entwurf für den Reformstaatsvertrag

Jenseits dieser durchaus beachtlichen Liste an positiven Punkten gibt es drei Probleme des vorliegenden Entwurfs: Das größte Problem ist sicher eine fehlende Lösung für die nachhaltige und staatsferne Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medienangebote in Deutschland. Das nach dem 2. Weltkrieg etablierte Verfahren von regelmäßigen Anpassungen des Beitrags auf Basis von Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist quasi tot.

Die in diesem Verfahren notwendige Zustimmung sämtlicher Landesparlamente ist auch ohne AfD-Regierungsbeteiligung oder -Mehrheit inzwischen völlig unrealistisch. Schon die letzte, von der KEF empfohlene Beitragserhöhung wurde erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erzwungen. Man muss es so klar sagen: Die größte Bedrohung der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Medienangebots in Deutschland ist die parteipolitisch motivierte Verhinderung einer angemessenen, dem Auftrag entsprechenden Finanzierung.

Ideen für eine Reform des KEF-Verfahrens, bei dem im Rahmen eines Korridors der Beitrag auch ohne Zustimmung der Landesparlamente angepasst werden kann, gibt es zwar. Eine 16-Länder-Einigung auf ein solches Indexierungsmodell war aber offensichtlich nicht möglich.

Kürzung bei Spartenprogrammen

Das zweite Problem ist die Herangehensweise bei der Neuregelung sogenannter „Spartenprogramme“. Klar ist, dass eine Beauftragung einzelner Spartenprogramme direkt per Staatsvertrag unzeitgemäß ist. Sinnvoll wäre es, hier ARD und ZDF mehr Flexibilität bei der Einstellung oder Überführung in digitale Angebote zu geben. Offenbar ist es aber politisch gewollt, durch die Einstellung von Spartenkanälen ein klar sichtbares Kürzungssymbol zu setzen.

Deshalb wurden die Spartenprogramme wie ARD Alpha oder ZDF Neo drei „Körben“ zugeordnet und in jedem dieser Körbe soll es zur Reduzierung von Kanälen kommen. Diese Vorgehensweise berücksichtigt jedoch nicht, dass die Spartenkanäle für ARD und ZDF von unterschiedlich großer Bedeutung sind: während die ARD alleine durch die zahlreichen dritten Programme über eine große Zahl an linearen Angeboten verfügt, sind ZDF Neo und ZDF Info für das Angebot des ZDF von ungleich größerer Relevanz.

Zombie-Konzept „Presseähnlichkeit“

Das dritte und für mich überraschendere Problem ist, dass man völlig aus der Zeit gefallene Konzepte wie „Presseähnlichkeit“ und „Sendungsbezug“ nicht nur nicht entsorgt hat, sondern sogar noch einmal gestärkt hat. So heißt es in den Erläuterungen, dass die „Bedeutung des Sendungsbezuges im Rahmen des Verbots der Presseähnlichkeit“ betont wird.

Ganz abgesehen davon, dass es viele gute Gründe für öffentlich-rechtliche Texte im Internet gibt, ist es absurd, Texte auf öffentlich-rechtlichen Angeboten derart einzuschränken, während private Online-Angebote längst crossmedial und voll mit Video- und Audioinhalten sind. Es gilt heute völlig unverändert, was ich vor sieben Jahren anlässlich meiner Nominierung von Presseähnlichkeit als „Unwort des Jahres“ geschrieben habe:

Presse im Internet ist ein multimedialer Mix aus Text, Bild, Video- und Audiomaterialien. Presseähnlichkeit als Kriterium hat sich damit überlebt. Vielmehr geht es um die Grundsatzfrage, ob es beitragsfinanzierten Journalismus online geben soll oder nicht. […] Denn den Textanteil online zu reduzieren […] bedeutet letztlich vor allem eines: einen qualitativ schlechteren, öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter. […] Dieser Weg ist kurzfristig falsch und unterminiert langfristig die Legitimität öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz.

Das Konzept der „Presseähnlichkeit“ ist derart retro, es hat in einem „Reformstaatsvertrag“ nichts verloren. Ganz im Gegenteil, ein Reformstaatsvertrag wäre die perfekte Gelegenheit, es endgültig zu beerdigen.

24 Ergänzungen

  1. Einfach nur lächerlich.
    Die privaten produzieren fast nur Müll und jetzt soll des öffentlich finazierte Programm so gekürzt werden.
    Sorry aber dann werden noch weniger Menschen einschalten.

    1. Das ist nicht lächerlich, das ist Strategie.

      Hat Kohl schon mit der Einführung privaten Rundfunks verfolgt, nachdem das mit dem konservativen Staatssender nicht ganz geklappt hat.

      Die SPD hat vor 30 Jahren die Seiten gewechselt.

  2. Erfährt man, wer die Protagonisten eines Verbots der Presseähnlichkeit und der Einforderung eines Sendungsbezugs im Entwurf des Reformstaatsvertrags sind?

    „Sendung“ und „Presse“ klingen schon sehr aus der Zeit gefallen.

    Die einzig noch sinnvolle Unterscheidung scheint mir zwischen gemeinnützigen und kommerziellen Medien zu bestehen. Eine Unterscheidung nach ihrer medialen Erscheinungsform macht in der Digitalität so gar keinen Sinn mehr.

  3. Gebührenfinanzierte Medienhäuser sind m.E. weniger zeitgemäß, als der Begriff Presseähnlich.
    Die unterstellte Absicht hinter der anvisierten Reform, nämlich den konkurrierenden Häusern im Zeitungsmarkt nicht zusätzlich von Staats wegen Konkurrenz vorzusetzen, sollte in genaueren Betrachtungen zumindest erwogen werden.

    1. „Gebührenfinanzierte Medienhäuser“ sind zeitgemäßer als je zuvor, angesichts der Konzentration bei den werbefinanzierten und interessenfinanzierten Medienhäusern und den organisierten Kampagnen dort und auf social media.

      1. Hey „Rapeth“, im Internet ist es üblich, es dazuzusagen („Disclaimer“), wenn Du einen Stein im Brett hast bei der Sache, zu der Du Dich äußerst.
        Also, bist Du zufälligerweise Lobbyist für Zeitungsverlage? Danke für Deine Transparenz!

        1. > im Internet ist es üblich, es dazuzusagen („Disclaimer“), wenn Du einen Stein im Brett hast bei der Sache, …

          Welches Internet benutzt du, das dem gerecht wird?
          Es könnte der Eindruck entstehen, mangelnde Transparenz gäbe es nur außerhalb des Internets.

          Handelt es sich hier um einen Wahrnehmungsbias, oder um proklamierte Üblichkeit?

  4. Lächerlich, dass man von Effizienz schwafelt und ausgerechnet bei den Bildungssendern einsparen will, und die hunderten sinnfreien Unterhaltungsformate der Landesrundfunkanstalten komplett unerwähnt bleiben.
    Frage: Wie ist es mit dieser Aktualitätsklausel, nach der angeblich alle Angebote, die älter als 2 Wochen sind, wieder aus Mediatheken rausgenommen werden sollen? In der jetzt hochgeladenen Version des Diskussionsentwurfs steht etwas von Referenzierungen zum Zeitpunkt der Ausstrahlung oder so, und explizit dass keine „Depublikationspflicht“ gibt. Klingt so als wäre das in einer vorherigen Version anders gewesen und dass es jetzt angepasst wurde?

  5. Die Bedeutung und Tragweite des Begriff „Sendungsbezug“ ist für Leute, die nicht vom Fach sind schwer zu greifen. Darf man um Erläuterung bitten, und um Erklärung warum „Sendungsbezug“ jetzt hier wichtig ist?

    1. Es muss ein direkter Bezug zu etwas gesendetem bestehen.

      Das beschränkt alle Tätigkeit auf Ergänzung des traditionellen Rundfunks und verbietet explizit die Ausweitung des Angebots in „neue Medien“ oder Technologien darüber hinaus.

      Irrsinn oder Vorsatz, jedenfalls konträr zu einem relevanten ÖR des 21sten Jahrhunderts.

  6. „Man muss es so klar sagen: Die größte Bedrohung der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Medienangebots in Deutschland ist die parteipolitisch motivierte Verhinderung einer angemessenen, dem Auftrag entsprechenden Finanzierung.“

    Wenn man sich die Angebote anschaut fragt sich jeder, ist das wirklich der Auftrag?
    Zahlreiche Radiosender bringen mehr oder weniger die gleiche Musiksparten mit sehr ähnlichen Playlists, die weder Vielfalt noch Bildung haben. Eine zeitllang habe ich Online mal alle ÖRR Infosender gehört und war recht schnell genervt, weil ich auch dort keinerlei Vielfalt vorfand. Als langjähriger DLF hörer fällt es mir heute schwer mir ständig Journalistenweisheiten anhören zu müssen, die mich belehren wollen und die selten andere Blinkwinkel einnehmen können.

    Wenn der ÖRR wirklich den „Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ fördern und dabei die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit berücksichtigen würde, dann wäre der Beitrag OK, aber er erfüllt diesen nicht und wird daher mit Kürzungen in Zukunft leben müssen.

    1. „[…] und wird daher mit Kürzungen in Zukunft leben müssen.“

      Das hätten die Gegner des ÖR gerne.

      Die Folgerung muss natürlich sein, den ÖR entsprechend weiter zu entwickeln und dafür zu finanzieren. Und nicht, ihn zusammen zu streichen und damit noch schlechter zu machen.

      1. Absolut.

        Aber ein ÖR, der massiv Geld für diskurszerstörende und quotenorientierte Politik-Talks oder sportkommerzielle Mega-Events ausgibt, bettelt geradezu nach Budgetstreichungen. Man hat schon den Eindruck, die Intendanten arbeiteten gegen den ÖR, für die eigene Tasche und Luxuspension ohnehin.

        1. Um den ÖR vertretbar zu machen, müsste man wohl ⅔ des Führungspersonals rauswerfen, gewinnorientierte Privatproduktionen untersagen und Einkommensgrenzen einführen.

          Und natürlich den Auftrag als Medienplatform des 21sten Jahrhunderts gestalten.

          Wird in Deutschland leider nicht passieren, schade drum. Habe als Arbeiterkind in den 70ern und 80ern wirklich davon profitiert. Die letzten 15 Jahre würde ich den ÖR als gesellschaftlich net negative einschätzen, zumindest ohne 3sat, Arte und einige Spartenkanäle.

          1. Und ausgerechnet 3sat will die ARD einsparen 8-/

            Die größten Gegner eines gesellschaftsdienlichen ÖR sind die Intendanten desselben…

        2. Früher gab’s „Sport“ im ÖR, seit Jahrzehnten gibt’s praktisch nur noch Fußball und andere Kommerz-Events. Dafür geben ARD und ZDF signifikante Summen aus, und das Personal lässt keinen Zweifel daran, wie toll und wichtig sie sich neben den Stars vorkommen.

          Sport in seiner Breite und Tiefe findet im ÖR nicht mehr statt.

          So wichtig ich ÖR finde: dafür will ich nicht zahlen.

  7. Es war schon auffällig, dass nach dem gescheiterten Versuch der Gebührenerhöhung die Wiederholungen der meisten Beiträge aller Art über alle Sender zu beobachten sind. wenn nicht kurzfristig, dann in Jahresfrist bis alle Beiträge auf allen Sendern mindestens einmal zu sehen waren. i
    Ist dadurch noch nicht genug eingespart worden? Wie kommt man denn auf die Sendergruppe der 3 bis 45-jahrigen? Das Geld ist ja Dank Zwangsgebühr sicher.

    1. Das war der politisch sabotierte normale Prozess der Gebührenanpassung an den Bedarf. Ohne die Anpassung fehlt Geld.

      Da von einem „gescheiterten Versuch der Gebührenerhöhung“ ist letztlich Anti-ÖR Propaganda…

  8. Danke für den Link, sich einzubringen!
    Inzwischen gibt es ja auch eine Petition, um 3SAT beizustehen (https://innn.it/3sat#share),
    ich habe beide Wege genutzt. Hoffen wir das Beste!
    (Also dass nicht gerade am Qualitätsjournalismus und an der Sicht von außen – FR/CH/AT – auf uns gekürzt wird, – arte journal und 3SAT Kulturzeit berichten immer wieder über sehr wichtige Themen, die bei den Nachrichten in ARD/ZDF fehlten, gerade wenn es um Politik aus Brüssel/Strasbourg geht, oder auch, wenn es um Journalisten vs. Geheimdienste geht. In einer Zeit von KI, tiktok, zu vielen Ereignissen für 1 Nachrichtensendung, … gibt es gar nichts Kostbareres als second sources bei Nachrichtensendungen mit Qualitäts-Journalisten).
    https://www.sueddeutsche.de/medien/3sat-petition-oeffentlich-rechtlich-lux.HQ64LsiETmpq1nemL1tj4W?reduced=true

  9. 3 Sat ist für JEDERMANN /FAU verständlich AUFGEBAUT und dient seit Jahrzehnten ,der Information in Technik, Wissenschaft und Kultur sowie der sozialen Bindung der Völker „!.
    Aber bei den Öffentlich Rechtlichen scheint der Selbstbedienungsmodus ausgebrochen zu sein.
    Da erhält z.B. ein gewiss guter Moderator 1,8 Millionen Euro Jahresgehalt, dafür muss ich als
    Ing.— 20—Jahre — arbeiten, Das doch die Demontage jeglichen Demokratie Verhaltens. .Eine Handvoll nutzloser Politik Talks ,mit leider fast immer den selben Sprechblasenpolitiker/rin kann gewiss gestrichen werden.
    Meine Frage, welche öffentlich-neutrale Stelle ,nicht irgendwelche positionierten Aufsichtsräte,
    kontrolliert die Ausgaben und Besoldungsvereinbarungen der Sender ?

  10. Wir möchten keinesfalls auf die bisherige sehr gute IBerichterstattung in Wissenschaft und
    Politik verzichten. Die Vielfalt in diesen Bereichen ist auch aus demokratischer
    Perspektive unabdingbar. Wenn die AFD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
    beschneiden will ist das der Weg den die USA , Ungarn u.a. schon beschritten haben.
    Wir brauchen in der Zukunft keine Fake news u.ä. aus Rußland, China oder auch USA.
    die geplanten Kürzungen wären ein Rückschritt im Bildungsministerium- und Informationssystem.
    Das wollen wir keinesfalls!!!

  11. Eine höchst abartige Idee, kulturelle Inhalte auf mehr oder weniger einen einzigen , seltsamerweise als Spartensender abgetanen Platz zu verschieben – um nicht zu sagen, zu entsorgen. Ich spreche natürlich von arte, dem m.E. einzigen Sender, der kulturelle Ansprüche auch erfüllt. Man vergleiche einmal deren musikalisches Angebot mit dem des etwa des MDR:
    Sparks vs. Schlager! arte ist der einzige Sender, den ich überhaupt sehe – alle anderen erschöpfen sich in Peinlichkeiten und (teuer bezahltem) Sport.
    Zum Radio: DLF und DLR Kultur, SWR 2, WDR 3 (selbst WDR 4) sind sowohl seriös als auch unterhaltend. Hörerzahlen sind, wenn hoch, eher ein Zeichen heruntergeschraubten Anspruchs, schreckliches Beispiel dafür etwa der hier heimische WDR mit seinem ehemaligen Wortsender WDR 5, der zu einem Abspielplatz für Trällerpop und einem Tummelplatz von jovial duzenden Schwätzern und Plapperern retardiert ist. Die sich zum Verwechseln ähnlichen Moderatoren, die ihre Qualifikation zur Massenkompatilität bei dem Jugendverdummungssender 1 live beweisen durften – oder mussten – , dürfen hier ihren einschränkten Sprachschatz „tatsächlich“ „so ein bisschen“ , „ich sag mal“ auftischen, launige Bemerkungen einstreuen – dann gibts auch schon wieder Musik… Und zwar immer die gleiche… Also bitte Finger weg von arte und s.o. – der Rest ist verzichtbar. (P.S. Die angeblich gebotene Online-Bürgerbeteiligungsmöglichkeit zur Rundfunkreform wurde so gut versteckt – oder so schlecht verlinkt – dass sie praktisch nicht auffindbar ist! Sicher ein Zufall. – – – So kommt man nur hier in den fragwürdigen Genuss meiner Stellungnahme – eigentlich schade.)

  12. Die Einschränkungen der ÖR-Textangebote auf bereits gelaufene Sendungsbeiträge wäre eine Katastrophe! Natürlich verstehe ich die Pressehäuser, die sich mehr schlecht als Recht aus kaum verkäuflichen Abos und viel zu viel Werbung finanzieren müssen. Aber wer kann sich denn die ganzen Abos leisten, die man brauchte, um einen gewissen Überblick über die aktuellen Tagesnachrichten zu bekommen? Mit einem einzigen Abo bekommt man immer nur eine Meinung, nämlich die, die das Printmedium vertritt. Eine weitgehend neutrale Berichterstattung, wie sie der ÖR-Rundfunk zumindest größtenteils bietet, kann von einem privaten Medienhaus eben nicht erwartet werden. Und glaubt irgendjemand, dass die jungen Leute ihre Nachrichten und Informationen dann von der altehrwürdigen FAZ oder Zeit online beziehen und nicht noch mehr auf Telegram-Kanäle, Instagram und TikTok ausweichen, wo Fake News inzwischen das gängige Bild prägen? Da lachen doch die Hühner!

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